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KI und Branding 2026: KI-Copyright-Risiken für Content Creator

  • Autorenbild: Harriet Moser
    Harriet Moser
  • 2. Jan.
  • 7 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 5. Jan.

Man sieht sie überall in den sozialen Medien: KI-generierte Bilder von Prominenten in Videos, denen sie nie zugestimmt haben. Disney- und Pixar-Figuren in Inhalten, die sie nie genehmigt haben. Markenlogos, die ohne Erlaubnis nahtlos in Kampagnen integriert wurden.


Die unbequeme Wahrheit? Nur weil KI-Tools es zulassen, solche Inhalte zu erstellen, bedeutet das nicht, dass man es auch sollte – oder rechtlich darf.


KI und Branding im Jahr 2026

Bevor wir in das Copyright-Thema eintauchen, brauchen wir mehr Kontext. KI hat sich von experimenteller Neuigkeit zu einem strategischen Imperativ im Markenmanagement entwickelt. Branchenanalysten berichten, dass über 70% der Unternehmen bereits ROI aus generativer KI erzielen (Grannis, 2025).


Führende Marken setzen KI bereits in erfolgreich in diversen Bereichen ein, wie beispielsweise:

  1. Strategische Analyse: KI verarbeitet Marktdaten, Wettbewerbsinformationen und Verbraucherstimmung

  2. Monitoring der Markenwahrnehmung: Echtzeit-Sentiment-Analyse identifiziert Lücken zwischen Markenidentität und öffentlicher Wahrnehmung

  3. Generierung von visuellem Content: Tools wie Midjourney, DALL-E und Adobe Firefly demokratisieren hochwertige visuelle Kreation

  4. Optimierung der Content-Strategie: KI-gestützte SEO-Tools ermöglichen kleineren Organisationen, mit Enterprise-Operationen zu konkurrieren

  5. Personalisierung via Multi-Channel: KI passt die Markenkommunikation über Touchpoints hinweg automatisiert an


Die kritische Frage zu KI-Copyright-Risiken

Die Debatte zum KI-Copyright-Risiken operiert auf zwei unterschiedlichen, aber miteinander verbundenen Fronten:


Front 1: KI-Anbieter vs. Rechteinhaber

Über 50 aktive Klagen allein in den Vereinigten Staaten stellen in Frage, ob KI-Unternehmen Modelle rechtlich auf urheberrechtlich geschützten Büchern, Artikeln, Bildern und Musik ohne Erlaubnis oder Bezahlung trainieren können (Copyright Alliance, 2025). Autor:innen, Journalist:innen, Musiker:innen und bildende Künstler:innen argumentieren, dass das Einlesen ihrer Werke – selbst für "transformative" Zwecke – eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Gerichte zeigen gemischte Signale. Einige Richter finden KI-Training "ausserordentlich transformativ" und daher Fair Use; andere betonen Marktschaden und lehnen diese Verteidigung ab. Der Bericht des U.S. Copyright Office vom Mai 2025 schlussfolgert pragmatisch: "Einige Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke für generatives KI-Training werden als Fair Use qualifizieren, und einige werden es nicht" (U.S. Copyright Office, 2025, siehe auch Skadden, 2025). Experten prognostizieren keine definitive Klärung bis mindestens Mitte-Ende 2026 (MIT Technology Review, 2025).


Front 2: Creator, die KI-Outputs verwenden

Hier wird es persönlich. Wenn jemand KI verwendet, um ein Bild einer Berühmtheit zu erstellen, die ihr Produkt bewirbt, oder eine Disney-Figur für Marketing generiert, tragen sie – nicht unbedingt der KI-Anbieter – die rechtlichen Konsequenzen. Diese Unterscheidung ist kritisch: Trainingsdaten-Klagen zielen auf die Praktiken der KI-Unternehmen ab, aber Output-Haftung betrifft auch Personen, die KI-Inhalte generieren (Library of Congress, 2025).


Regionale rechtliche Landschaften

Schweiz und Europa: Strukturierte Regulierung

Der EU AI Act (gültig ab August 2026) etabliert das weltweit erste umfassende KI-Regulierungsframework (European Union, 2024). Für Markenmanager und Content-Creator tragen mehrere Bestimmungen unmittelbare praktische Implikationen:

  • Transparenz-Anforderungen: KI-Anbieter müssen Trainingsdaten-Zusammenfassungen veröffentlichen und Beschwerdeverfahren einrichten (Maienza & Garufi, 2025)

  • Copyright-Compliance: Anbieter müssen EU-Urheberrecht und Text-/Daten-Mining-Opt-outs respektieren

  • Content-Kennzeichnung: KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden (Dezember 2025 Entwurf Code of Practice) (European Commission, 2025)


Rechtswissenschaftler wie Guadamuz (2024) kritisieren, dass das Gesetz minimalen Schutz bietet für Creator, deren Werke bereits vor August 2025 gescrapt wurden – effektiv gewährt dies KI-Unternehmen "ein kostenloses Mittagessen" für historische Verletzungen (Martens, 2025).


Die Schweiz hat einen deutlich gemessenen Weg gewählt (Swiss Federal Council, 2025). Die Gössi-Motion (März 2025) verlangt, dass Rechteinhaber explizite Erlaubnis geben müssen, bevor ihre Werke zum Training von KI-Systemen verwendet werden können (Institut für Geistiges Eigentum, 2025). Implementierungsgesetzgebung wird bis Ende 2026 erwartet. Die Schweiz plant, die KI-Konvention des Europarates zu ratifizieren (Council of Europe, 2024) und einen sektorspezifischen Ansatz zu verfolgen.


Für Schweizer Unternehmen ist die praktische Realität doppelte Compliance: Respektierung aufkommender Schweizer Anforderungen bei gleichzeitiger Ausrichtung an EU-Standards. Schweizer Marken, die grenzüberschreitend operieren, müssen sich an den strengeren Standard halten.


Vereinigte Staaten: Fair-Use-Kämpfe

Drei Gerichtsentscheidungen von 2025 illustrieren widersprüchliche Interpretationen - Rechtsexperten betonen die Inkonsistenz dieser Urteile (Smalley & Palfreyman, 2025):

  • Bartz v. Anthropic (Juni 2025) (Bartz v. Anthropic PBC, 2025):  Richter Alsup urteilte, KI-Training sei "ausserordentlich transformativ" und Fair Use, lehnte aber die Verwendung piratierter Kopien ab

  • Kadrey v. Meta (März 2025) (Kadrey v. Meta Platforms, 2025):  Fand Fair Use, bemerkte aber, dass das Urteil nicht bedeutet, dass Metas Nutzung rechtmässig ist – Kläger haben ihren Fall einfach nicht bewiesen

  • Thomson Reuters v. ROSS Intelligence (Februar 2025) (Thomson Reuters v. ROSS Intelligence, 2025): Lehnte Fair Use ab, weil die KI dieselbe Marktfunktion wie das Originalwerk erfüllte


Während das Urheberrecht ungeklärt bleibt, bieten Persönlichkeitsrechte klarere Grundlagen. Kaliforniens AB 2602 und AB 1836 (wirksam ab Januar 2025) (Hendrickson, 2025) verbieten ausdrücklich die unbefugte Nutzung digitaler Repliken, einschliesslich KI-generierter Ebenbilder.


Der Fall Midler v. Ford (1988) (Poler, 2023) etablierte, dass Berühmtheiten eine schützbare Eigentumsinteresse an ihren Stimmen und Ebenbildern haben – ein Präzedenzfall, der sich direkt auf KI-generierte Deepfakes anwendet.


Asien: Eine fragmentierte Landschaft

Japan:  Artikel 30-4 der Urheberrechtsänderungen von 2018 (Japan Agency for Cultural Affairs, 2024) erlaubt eine breite Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für KI-Training ohne Erlaubnis, sogar kommerziell, was Japan als attraktiven Standort für KI-Entwicklung positioniert (Mitsui & Co., 2025). Jedoch hat Gegenwind aus der Kreativwirtschaft Richtlinien veranlasst, die Grenzen klären.


Singapur:  Die Urheberrechtsgesetz-Änderung von 2021 (Hays, 2024) erlaubt Werke für "computergestützte Datenanalyse" bei rechtmässigem Zugang – positioniert Singapur als KI-Hub.


China:  China nimmt laut Hays (2024) einen unverwechselbaren "gemässigt nachsichtigen" Ansatz – nachsichtig gegenüber KI-Training, während strikte Kontrollen für generierte Inhalte auferlegt werden. Die Zwischenmassnahmen für das Management generativer KI-Dienste (August 2023) verlangen von Anbietern, "geistige Eigentumsrechte zu respektieren" und Content-Moderation umzusetzen, aber Gerichte haben nicht geurteilt, dass KI-Training von Natur aus Urheberrechte verletzt. Obligatorische Content-Kennzeichnung (wirksam seit September 2025) erfordert explizite Wasserzeichen oder implizite Metadaten für alle KI-generierten Inhalte (Hays, 2024).


Die beunruhigende Wahrheit über virale KI-Inhalte

Jedes KI-generierte Bild, das geschützte Elemente verwendet, verstösst potenziell gegen:

  • Persönlichkeitsrechte (für Ebenbilder von Personen)

  • Markenrecht (für Markenidentifikatoren)

  • Urheberrecht (für kreative Werke und Charaktere)

  • Gesetze gegen falsche Empfehlungen


Die Tatsache, dass "jeder es tut", bietet keine rechtliche Verteidigung. Rechteinhaber überwachen zunehmend KI-generierte Inhalte, und Durchsetzungsmassnahmen beschleunigen sich.


Persönliche Perspektive:

Ich empfinde virale KI-Inhalte mit unbefugten Celebrity-Ebenbildern und Markenlogos wirklich beunruhigend – nicht aus rechtlicher Paranoia, sondern aus ethischer Sicht. Diese Bilder repräsentieren Kreativität ohne Zustimmung, Profit ohne Erlaubnis und Engagement, das auf Täuschung aufgebaut ist. Die Leichtigkeit der Bildgenerierung mindert nicht die Unrechtmässigkeit.


Wer trägt das Risiko?

Die rechtliche Haftung operiert über mehrere Ebenen, wobei einzelne Creator das primäre Risiko tragen:

  1. Direkte Verletzung: Sie erstellen und verbreiten aktiv den verletzenden Inhalt

  2. Einfacheres Ziel: Einzelpersonen zu verfolgen ist einfacher als gegen finanzstarke KI-Unternehmen zu prozessieren

  3. Haftungsausschluss KI-Anbieter: Die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter lehnen ausdrücklich Haftung für Nutzerinhalte ab

  4. Beweisklarheit: Veröffentlichte Verletzung ist unkompliziert zu identifizieren

  5. Gesetzlicher Schadensersatz: Bis zu USD 150'000 pro Werk für vorsätzliche Verletzung


Der Weg nach vorne

Die Kernbotschaft ist es wert, wiederholt zu werden: Nur weil KI-Tools es Ihnen ermöglichen, Inhalte mit Berühmtheiten, Markenlogos oder urheberrechtlich geschützten Charakteren zu erstellen, bedeutet das nicht, dass Sie es sollten.


Für die Schweiz und europäische Creator kristallisiert sich der regulatorische Rahmen in Richtung Transparenz, Rechenschaftspflicht und Creator-Schutz heraus. Der EU AI Act und die ausstehenden Schweizer Urheberrechtsreformen etablieren klare Erwartungen: Respektieren Sie geistiges Eigentum, sichern Sie ordnungsgemässe Genehmigungen und bewahren Sie menschliche Aufsicht.


Meine Empfehlung:
  1. In ordnungsgemäss lizenzierte KI-Tools und eigene Content-Erstellung investieren

  2. Menschliche Aufsicht und kreative Leitung beibehalten

  3. Unverwechselbare Markenidentitäten entwickeln, anstatt andere zu imitieren

  4. Transparent über KI-Nutzung kommunizieren

  5. Geistige Eigentumsrechte als grundlegenden ethischen Standard respektieren


KI transformiert Branding – aber Transformation bedeutet nicht Verzicht auf rechtliche und ethische Prinzipien. Der nachhaltigste Weg nach vorne paart technologische Innovation mit echtem Respekt für menschliche Kreativität und geistige Eigentumsrechte.


Quellenangaben


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Über die Autorin

Harriet Moser ist KI-Expertin mit Fokus auf Branding und Gründerin von Ask Harriet, einer menschengeführten KI-Trainingsberatung mit Sitz in der Schweiz. Im Rahmen ihrer Masterarbeit entwickelte sie das AI Brand Strategy Framework zur Integration künstlicher Intelligenz über fünf Ebenen der Markenführung. Sie ist spezialisiert darauf, Unternehmen sowie Privatpersonen dabei zu unterstützen, KI systemathisch, ethisch und effektiv zu nutzen.

Für weitere Informationen: www.askharriet.ch | LinkedIn: linkedin.com/in/harriet-moser

 

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Ich bin keine Anwältin. Dieser Artikel dient nur zu Bildungs- und Aufklärungszwecken. Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Genauigkeit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Januar 2026) sicherzustellen, entwickeln sich Gesetze zu KI und Urheberrecht schnell. Dieser Beitrag sollte daher nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden. Für spezifische rechtliche Beratung konsultieren Sie bitte eine juristische Fachperson.


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