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KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Creator und Unternehmen jetzt wissen müssen

  • Autorenbild: Harriet Moser
    Harriet Moser
  • 12. Juli
  • 8 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 6 Tagen

Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen und Einzelpersonen in der EU bestimmte KI-generierte Inhalte klar kennzeichnen, sonst drohen Bussen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Europäische Union, 2024; Weventure, 2026). Wer heute schon mit ChatGPT, Midjourney oder KI-Bildtools arbeitet und seine Inhalte veröffentlicht, sollte jetzt genau hinschauen, nicht erst am 1. August.


Die Kennzeichnungspflicht ist Teil der EU-KI-Verordnung (KI-VO, englisch AI Act), die bereits am 1. August 2024 in Kraft trat, aber gestaffelt anwendbar wird (Europäische Union, 2024). Die konkreten Transparenzpflichten stehen in Artikel 50 und werden ab dem 2. August 2026 verbindlich (EU Artificial Intelligence Act, 2026a; McCann FitzGerald, 2026). Ziel der Regelung ist, dass Menschen erkennen können, wann sie mit einer KI interagieren oder KI-generierte Inhalte konsumieren, und so vor Täuschung und Manipulation geschützt werden (Europäische Union, 2024).


Ein Hinweis zur Aktualität, weil sich hier gerade viel bewegt: Die konkreten Leitlinien der EU-Kommission zu Artikel 50 waren zum Zeitpunkt dieses Artikels noch nicht final, ebenso wenig der begleitende Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten (Europäische Kommission, 2026a, 2026b). Auch eine im Mai 2026 zwischen EU-Rat und Parlament vereinbarte Verschiebung einzelner technischer Pflichten war zu diesem Zeitpunkt erst eine vorläufige politische Einigung, noch nicht formell im EU-Amtsblatt verabschiedet (Sidley Austin LLP, 2026). Details können sich also bis zum Stichtag noch verschieben. Für aktuelle Informationen lohnt sich ein Blick auf die offizielle Seite der Europäischen Kommission zum Code of Practice (Europäische Kommission, 2026a).


KI-Kennzeichnungspflicht: Was Artikel 50 konkret verlangt

Die KI-Verordnung unterscheidet vier Situationen, in denen Transparenz Pflicht wird (EU Artificial Intelligence Act, 2026b; Sidley Austin LLP, 2026).

Interaktion mit KI-Systemen. Wer einen Chatbot, eine Sprachassistenz oder einen KI-Companion anbietet, muss dafür sorgen, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Das entfällt nur, wenn der KI-Charakter für eine durchschnittlich aufmerksame Person ohnehin offensichtlich ist.

Synthetische Inhalte. Anbieter von KI-Systemen, die Audio, Bild, Video oder Text erzeugen, müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten, damit Erkennungstools sie als KI-generiert identifizieren können (EU Artificial Intelligence Act, 2026a).

Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Wer solche Systeme einsetzt, muss betroffene Personen darüber informieren.

Deepfakes und Texte von öffentlichem Interesse. Wer Bild-, Ton- oder Videoinhalte veröffentlicht, die täuschend echt wirken (klassische Deepfakes), muss das klar und sichtbar kennzeichnen. Bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Nachrichten oder politischen Beiträgen, gilt die Pflicht nur, wenn kein Mensch redaktionell dafür verantwortlich zeichnet (Haufe, 2026; WKO, 2026).


Genau dieser letzte Punkt ist in der Praxis meist der relevanteste: Ein KI-generierter Text, den eine verantwortliche Person liest, überarbeitet und freigibt, muss laut mehreren übereinstimmenden Rechtsanalysen nicht gekennzeichnet werden. Wird er unverändert übernommen und automatisiert veröffentlicht, schon (Haufe, 2026; Wirtschaftskammer Österreich, 2026).


Werbetexte, Produktbeschreibungen oder Social-Media-Posts ohne Bezug zu Themen von öffentlichem Interesse fallen nach aktuellem Stand generell nicht unter die Textkennzeichnungspflicht, reine Bild-, Video- und Audio-Deepfakes hingegen praktisch immer (Wirtschaftskammer Österreich, 2026).


Fotorealistische Bilder und Video: der Bereich mit dem grössten Handlungsbedarf

Für alle, die viel mit KI-Bild- und Videocontent arbeiten, ist genau hier der Punkt, an dem die Verordnung am direktesten greift. Artikel 50 unterscheidet zwei Pflichtenebenen, und die Verwechslung der beiden zieht sich durch viele Praxisleitfäden (Legal Tribune Online, 2026; meedia.de, 2026). Ebene eins ist die Anbieterpflicht: Tools wie Midjourney, Adobe Firefly oder Google Gemini müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, etwa über unsichtbare Wasserzeichen wie Googles SynthID oder Metadatenstandards wie C2PA. Das ist Aufgabe der Toolhersteller, nicht deine (meedia.de, 2026).


Ebene zwei betrifft dich direkt: Wer ein KI-Bild oder -Video beruflich veröffentlicht, gilt rechtlich als Betreiber und muss zusätzlich eine für Menschen sichtbare Kennzeichnung anbringen, wenn der Inhalt als Deepfake gilt. Ein unsichtbares Wasserzeichen allein reicht dafür ausdrücklich nicht, auch wenn es technisch korrekt eingebettet ist (Legal Tribune Online, 2026; Digitalzentrum Chemnitz, 2026; meedia.de, 2026). Der Deepfake-Begriff der Verordnung ist zudem weiter gefasst, als viele annehmen: Er umfasst nicht nur böswillige Manipulationen bekannter Personen, sondern jeden KI-generierten oder KI-veränderten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise für echt gehalten werden könnte (Legal Tribune Online, 2026). Ein fotorealistisches KI-Porträt einer fiktiven Person in einer Werbeanzeige fällt damit ebenso darunter wie ein bearbeitetes Foto einer realen Örtlichkeit.


Nicht betroffen sind nach übereinstimmender Einschätzung mehrerer Quellen stilisierte, klar erkennbar künstlerische Illustrationen ohne Bezug zu realen Personen oder Orten, sowie gewöhnliche, KI-unterstützte Retusche oder Farbkorrektur, solange die Bildaussage dadurch nicht wesentlich verändert wird (Marketing-KI.de, 2026; webdesignen.at, 2026). Wo genau die Grenze zwischen kleiner Korrektur und wesentlicher Veränderung verläuft, etwa bei generativer Füllung oder Himmelsaustausch, ist laut dem Leitlinienentwurf der Kommission vom Mai 2026 noch nicht abschliessend geklärt (Marketing-KI.de, 2026). Im Zweifel gilt: lieber kennzeichnen als riskieren.


Die Kennzeichnung selbst muss am Bild oder unmittelbar daneben stehen, etwa als Bildunterschrift oder kleines Label direkt im Bild, nicht im Alt-Text, im Footer oder in den AGB (Digitalzentrum Chemnitz, 2026; webdesignen.at, 2026). Die EU-Kommission hat dafür im Juni 2026 einheitliche, kostenlose Icons veröffentlicht ("AI", "AI GENERATED", "AI MODIFIED"), die sich direkt einsetzen lassen, dieser Stand kann sich bis zur endgültigen Fassung des Code of Practice aber noch ändern (webdesignen.at, 2026).

Für die tägliche Praxis empfiehlt sich eine einfache Sofortmassnahme, unabhängig vom eingesetzten Tool: Lege einen eigenen Ordner für KI-Bilder an. Kennzeichnen Sie jede Datei im Namen mit dem Zusatz "_KI". Legen Sie den verwendeten Prompt als Textdatei bei. So bleibt für jedes Bild nachvollziehbar, wie es entstanden ist, was auch Rechtsberatungen für Agenturen so empfehlen (Marketing-KI.de, 2026).


Kennzeichne fotorealistische KI-Bilder zusätzlich bei Veröffentlichung gemäss Artikel 50 der KI-Verordnung sichtbar für Menschen. Diese Dokumentation kostet ein paar Sekunden pro Bild, erspart dir aber im Zweifelsfall eine langwierige Nachforschung.


Gilt das auch für die Schweiz?

Formal nein, praktisch meistens ja. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, und die KI-Verordnung ist kein Schweizer Gesetz. Es existiert aktuell keine eigene Schweizer Gesetzgebung, die eine KI-Kennzeichnungspflicht vorschreibt (Bundesamt für Justiz, 2025). Der Bundesrat hat sich im Februar 2025 gegen ein horizontales KI-Gesetz nach EU-Vorbild entschieden und setzt stattdessen auf punktuelle Anpassungen bestehender Gesetze sowie die Ratifikation der KI-Konvention des Europarats. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage soll bis Ende 2026 vorliegen (Bundesamt für Kommunikation, 2025; Bundesamt für Justiz, 2025).


Trotzdem trifft die EU-Regelung viele Schweizer Unternehmen über den Marktortgrundsatz: Wer Inhalte für EU-Kundschaft produziert oder EU-Nutzerinnen und -Nutzer anspricht, fällt für diesen Teil der Tätigkeit unter den AI Act, unabhängig vom Firmensitz (Knowlee, 2026). Für rein national tätige Schweizer Betriebe ist die Kennzeichnung heute keine gesetzliche Pflicht, aber angesichts der geplanten Schweizer Regulierung und der internationalen Ausrichtung vieler Schweizer KMU ein kluger Vorgriff.


Bussen und Plattformregeln

Verstösse gegen Artikel 50 können mit Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, was höher ausfällt (Europäische Union, 2024; Weventure, 2026). Zum Vergleich: Die höchste Bussgeldstufe der KI-Verordnung, bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, gilt für verbotene KI-Praktiken und schwere Verstösse gegen die Pflichten für besonders leistungsfähige KI-Modelle, nicht für die Transparenzpflichten nach Artikel 50 (Regulations.ai, 2026).


Unabhängig von der Rechtslage kennzeichnen einzelne Plattformen KI-Inhalte bereits selbst. LinkedIn etwa markiert seit 2024 erkannte KI-Bilder über den C2PA-Standard, ähnlich wie Meta mit "Made with AI"-Labels auf Instagram, Facebook und Threads (MediaPost, 2024). Da sich Plattformrichtlinien schneller ändern als Gesetze, lohnt sich vor der nächsten Kampagne ein Blick in die aktuellen Community-Richtlinien der jeweiligen Plattform.


So bereitest du dich vor

  1. Lege für KI-Bilder einen eigenen Ordner an, kennzeichne jede Datei mit dem Zusatz "_KI", "_AI" o.ä. und legen Sie den Prompt als Textdatei bei. Dieser Schritt allein macht die spätere sichtbare Kennzeichnung zur Formsache statt zur Nachforschung.

  2. Bestimme eine Person pro Content-Prozess, die KI-generierte Texte vor Veröffentlichung liest und redaktionell freigibt. Genau das entscheidet oft, ob eine Kennzeichnungspflicht überhaupt greift.

  3. Lege eine einheitliche Kennzeichnungsformulierung fest, etwa "Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt", und verankern Sie sie im Blog-Footer, in Social-Media-Vorlagen und in Chatbot-Begrüssungen. Bei Bildern gehört die Kennzeichnung direkt ins Bild oder in die Bildunterschrift, nicht in den Alt-Text.

  4. Erstelle eine Liste aller im Unternehmen genutzten KI-Bild-, Video- und Audiotools, und prüfen Sie, welche davon Deepfake-fähige Inhalte erzeugen können.

  5. Kennzeichne Chatbots und KI-Assistenten auf der Website unmissverständlich als solche, am ersten Kontaktpunkt, nicht im Kleingedruckten.

  6. Behalte die finalen Leitlinien und den Code of Practice der EU-Kommission bis August im Auge, da sich Details noch präzisieren können (Europäische Kommission, 2026a).


Meine Einordnung

Aus meiner Sicht hat diese Kennzeichnungspflicht eine strukturelle Schwäche: Sie erreicht vor allem jene, die ohnehin sorgfältig und transparent arbeiten. Akteure mit krimineller Energie, die Deepfakes für Betrug, Desinformation oder gefälschte Testimonials einsetzen, werden sich kaum an eine Kennzeichnungspflicht halten. Damit trifft die Regelung in der Praxis eher die redlichen Nutzerinnen und Nutzer als jene, vor denen sie eigentlich schützen soll, und bedeutet für sie zusätzlichen administrativen Aufwand.

Dennoch halte ich den zugrunde liegenden Ansatz für richtig und die Notwendigkeit für nachvollziehbar. Für den grössten Teil der professionellen KI-Nutzung schafft eine einheitliche Kennzeichnung mehr Klarheit im digitalen Raum und macht sichtbar, wo Menschen und wo Maschinen am Werk sind.


Das löst das eigentliche Missbrauchsproblem nicht, ist aber ein sinnvoller Beitrag zu mehr Transparenz. Ein klar gekennzeichneter KI-Inhalt ist kein Makel, er ist ein "Proof of Human" an genau der Stelle, wo ich redaktionell Verantwortung übernommen habe, und ein ehrlicher Hinweis dort, wo ich es nicht getan habe. Human First heisst für mich nicht, KI zu verstecken, sondern offen zu zeigen, wo der Mensch im Prozess steht.


Konkrete Empfehlungen für die nächsten Wochen

  1. Richte noch diese Woche einen KI-Bilder-Ordner mit Dateinamen-Zusatz und dokumentiere die zugehörigen Prompts, das ist die schnellste und wirksamste Einzelmassnahme.

  2. Mache bis Ende Juli eine kurze Bestandsaufnahme: Welche Inhalte sind wirklich KI-generiert, und welche nur KI-unterstützt?

  3. Definiere die redaktionelle Verantwortung schriftlich, das ist Ihr wichtigster Hebel für Ausnahmen von der Textkennzeichnungspflicht.

  4. Prüfe bei internationalem Publikum, ob EU-Kundschaft betroffen ist, auch als Schweizer Unternehmen.

  5. Nutze die Kennzeichnung aktiv als Vertrauenssignal in deiner Kommunikation, statt sie zu verstecken.


Quellenangaben

Bundesamt für Justiz. (2025). Künstliche Intelligenz. https://www.bj.admin.ch/de/kuenstliche-intelligenz

Bundesamt für Kommunikation. (2025). Künstliche Intelligenz. https://www.bakom.admin.ch/de/kuenstliche-intelligenz

Digitalzentrum Chemnitz. (2026, 20. Januar). KI-generierte Bilder und Texte kennzeichnen. https://digitalzentrum-chemnitz.de/wissen/ki-generierte-bilder-und-texte-kennzeichnen/

EU Artificial Intelligence Act. (2026a, 14. Mai). The EU AI Act's transparency rules: A practical guide to Article 50. https://artificialintelligenceact.eu/transparency-rules-article-50/

EU Artificial Intelligence Act. (2026b). Article 50: Transparency obligations for providers and deployers of certain AI systems. https://artificialintelligenceact.eu/article/50/

Europäische Kommission. (2026a). Code of practice on transparency of AI-generated content. Digital Strategy. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/code-practice-ai-generated-content

Europäische Kommission. (2026b, 8. Mai). Consultation on the draft guidelines on transparency obligations under the AI Act. Shaping Europe's Digital Future. https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/consultations/consultation-draft-guidelines-transparency-obligations-under-ai-act

Europäische Union. (2024). Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung). Amtsblatt der Europäischen Union, L, 2024/1689. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj

Knowlee. (2026, April). EU AI Act in der Schweiz: Für wen gilt er, für wen nicht. https://www.knowlee.ai/ch/blog/eu-ai-act-schweiz-anwendbarkeit

Legal Tribune Online. (2026, 1. Juli). Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte: Was gilt für Deepfakes & Co? (K. Schreiber, Autorin). https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/transparenz-kennzeichungspflicht-fuer-ki-inhalte

Marketing-KI.de. (2026, 6. Juli). Kennzeichnungspflicht KI-Bilder: Was ab 2.8.2026 gilt. https://marketing-ki.de/aktuelles/ki-bilder-kennzeichnungspflicht-ab-2026/

McCann FitzGerald. (2026). One month to go: EU AI Act transparency compliance. https://www.mccannfitzgerald.com/knowledge/technology-and-innovation/one-month-to-go-eu-ai-act-transparency-compliance

meedia.de. (2026, 5. Juni). KI-Kennzeichnung ab August: Was Unternehmen jetzt entscheiden müssen. https://meedia.de/news/beitrag/24238-ki-kennzeichnung-ab-august-was-unternehmen-jetzt-entscheiden-muessen.html

MediaPost. (2024, 22. Mai). LinkedIn begins labeling AI-generated content. https://www.mediapost.com/publications/article/396225/None

Regulations.ai. (2026, 6. Januar). Regulation (EU) 2024/1689, Artificial Intelligence Act (EU AI Act). https://regulations.ai/regulations/RAI-IE-NA-E2AIEXX-2024

Sidley Austin LLP. (2026, 24. Juni). EU AI Act transparency obligations: Preparing for compliance by 2 August 2026. Data Matters Privacy Blog. https://datamatters.sidley.com/2026/06/24/eu-ai-act-transparency-obligations-preparing-for-compliance-by-2-august-2026/

webdesignen.at. (2026). KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 EU AI Act ab August 2026. https://www.webdesignen.at/blog/ki-kennzeichnungspflicht-2026-webseiten/

Weventure. (2026, 7. Mai). Kennzeichnungspflicht ab 2026 für KI-generierte Inhalte. https://weventure.de/en/blog/ai-labeling

Wirtschaftskammer Österreich. (2026). Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte ab August 2026. https://www.wko.at/gewerbe-handwerk/kennzeichnungspflicht-fuer-ki-inhalte


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Über die Autorin

Harriet Moser ist KI-Expertin mit Fokus auf Branding und Gründerin von Ask Harriet, einer menschengeführten KI-Trainingsberatung mit Sitz in der Schweiz. Im Rahmen ihrer Masterarbeit entwickelte sie das AI Brand Strategy Framework zur Integration künstlicher Intelligenz über fünf Ebenen der Markenführung. Sie ist spezialisiert darauf, Unternehmen sowie Privatpersonen dabei zu unterstützen, KI systemathisch, ethisch und effektiv zu nutzen.

Für weitere Informationen: www.askharriet.ch | LinkedIn: linkedin.com/in/harriet-moser

 

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HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Ich bin keine Juristin. Dieser Artikel dient nur zu Bildungs- und Aufklärungszwecken. Obwohl alle Anstrengungen unternommen wurden, um die Genauigkeit zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (Juli 2026) sicherzustellen, entwickelt sich die Rechtslage rund um die KI-Verordnung derzeit schnell weiter, insbesondere die noch nicht finalisierten Leitlinien und der Code of Practice zu Artikel 50. Dieser Beitrag sollte daher nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden. Für eine verbindliche Einschätzung deiner Situation konsultiere bitte eine juristische Fachperson.


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